Satzungen der Spitzbuben

Diese Satzungen wurden Punkt für Punkt
durchgesprochen und bei Bedarf geändert

allgemeine Regeln

Wo wird gekegelt: "Kalker Steffi"
Wann wird gekegelt: jeden 4. Samstag von 17:00 bis 20:00 Uhr
Das Startgeld beträgt 15,00 € (Gastkegler 7,50 €)
Es werden überwiegend Geldspiele gemacht.
Das Startgeld, Getränke und die verlorenen Spiele werden beim nächsten Kegeln bezahlt.
Kann ein Kegelbruder am Kegeln nicht teilnehmen, so hat er das Startgeld und den
Durchschnitt von den verlorenen Spielen beim nächsten Kegeln zu bezahlen.
Wird ein Kegeltermin abgesagt, ist das Startgeld und eine Pauschale von 5,00 Euro für die verlorenen Spiele beim nächsten Kegeln fällig.
Wird ein Kegeltermin einstimmig abgesagt, ist nur das Startgeld zu bezahlen.
Die Kegelbahn wird aus der Kegelkasse gezahlt.
Die Getränke auf der Kegelbahn werden aus der Kegelkasse gezahlt. Die Kosten für die Getränke werden nach Anzahl der teilnehmenden Personen aufgeteilt. Exotische Getränke hat jeder selbst zu zahlen.

"Strafe" zahlen für…

…unentschuldigtes Fehlen

Kann ein Mitglied am Kegeln nicht teilnehmen, so hat er sich mindestens eine Stunde vor dem Kegeln beim Präsidenten abzumelden. Bei unentschuldigtem Fehlen ist eine Geldstrafe von 5,00 Euro fällig.

…Unpünktlichkeit

Jedes Mitglied hat pünktlich auf der Kegelbahn zu erscheinen. Kommt ein Kegler zu spät, so hat er von Beginn an für jede angefangenen 10 Minuten eine Strafe von 1,50 Euro zu zahlen. Die Uhr vom Präsidenten zählt.

…Unaufmerksamkeit

Wird durch die "Unaufmerksamkeit" eines Mitgliedes oder Gastkeglers der Ablauf vom Kegeln gestört, ist eine Strafe von 0,50 Euro fällig.

…Handy

Klingelt ein Handy, so ist vom Besitzer eine Strafe von 0,25 € fällig. Wird durch das Telefonieren der Ablauf vom Kegeln gestört, ist eine weitere Strafe von 0,50 € fällig.

…das Vergessen der "SPITZBUBENKARTE"

Auf der Kegelbahn hat sich jeder Kegelbruder durch seine Mitgliedskarte auszuweisen. Kann die Mitgliedskarte nicht vorgezeigt werden, ist eine Strafe von 5,00 Euro fällig.Bei Verlust der Mitgliedskarte ist ein Betrag von 5,00 Euro für den Ersatzausweis fällig.

…das zu langsame Werfen einer Kugel auf der Kegelbahn

Läuft ein Kegelbruder einer zu langsam geworfenen Kugel auf der Bahn hinterher und hindert die Kugel daran, die Kegel zu erreichen, so ist vom Werfer eine Strafe von 1,50 Euro fällig. Der Kegler, der der Kugel hinterher läuft, muss sich auf seinem Sitzplatz befinden. Kann der hinterherlaufende Kegelbruder die Kugel nicht stoppen, oder es fallen dabei Kegel um, muss er für das Betreten der Kegelbahn 1,50 Euro Strafe zahlen.

…folgende Beträge sind zu zahlen für...

… das Werfen von einer Kalle = 0,15 Euro
… das Werfen von einer Stina = 0,15 Euro
… das Werfen von einem Kackstuhl = 0,15 Euro
… das Kaufen einer Kugel = 0,15 Euro
Die Spielergebnisse von einem Kegelabend werden mit einem Foto vom Kallenkönig und dem Trödelhannes ins Internet gesetzt.
Ein Trödelhannes ist der Spieler am Abend, der das schlechteste Gesamtergebnis für Stina, Kackstuhl, das Kaufen einer Kugel und Strafe hat.

Das Ziel vom Ganzen ist die Kegeltour.

Es wird einmal im Jahr eine Kegeltour über das Wochenende gemacht.

Als festen Termin wird das zweite Wochenende im Oktober vorgesehen.
(Der Termin kann sich je nach Ziel der Tour aber ändern.)

Jedes Jahr ist ein anderes Mitglied für die Organisation der Kegeltour zuständig.
Von ihm werden zwei Ziele bestimmt. Es wird in der Gemeinschaft abgestimmt,
wo das Wochenende verbracht wird. Die Ziele der Tour müssen zum Verein passen.

Buchung der Tour

Es werden Grundsätzlich nur Doppelzimmer gebucht (wenn möglich).
Bei der Buchung der Tour wird eine Reiserücktrittversicherung abgeschlossen.

Kann ein Mitglied an der Tour nicht teilnehmen, weil ihn ein schwerwiegender Grund daran hindert, so kommt er für die Stornogebühren auf. Finden wir eine geeignete Ersatzperson, dann hat er einen angemessenen Betrag nach Abzug der Stornokosten für das Wochenende zu zahlen.

Eine Auszahlung für die entgangene Tour nach Abzug der Stornokosten ist nur dann möglich, wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt.

Schwerwiegender Grund

Eine unvorhersehbare Erkrankung eines Familienmitgliedes vom Kegelbruder, dessen Partnerin oder Kind. Beim Anzweifeln der Krankheit muss eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung vom Arzt ausgestellt und vorgelegt werden. Alles andere sind KEINE schwerwiegenden Gründe. Das gilt für jedes Mitglied!!!

Die Tour

Am Tag der Abreise wird ein bestimmter Treffpunkt ausgemacht. Frühstück und Frühschoppen sind als Einklang für die Tour selbstverständlich.
Kann ein Kegelbruder den Treffpunkt bis zur Abfahrt nicht pünktlich erreichen, so hat er selber Sorge zu tragen, wie er an das Reiseziel gelangt.
"Taschengeld" für die Mitglieder, die an der Tour teilnehmen…
Die Höhe des Taschengeldes wird an jedem Kegelabend durch ein Spiel ermittelt.
Nach jeder Tour wird ein neues Spiel für die Verteilung des Taschengeldes vorgeschlagen. Die Höhe des Taschengeldes wird festgelegt.

Finanzen

Für den Kegelverein wird ein "Tagesgeld-Konto" eingerichtet.
Das Geld wird ausgegeben für…

Anzahlung der Tour…

Restzahlung der Tour…

Kosten für Bahn oder Bus…

Verpflegung während der Fahrt…

Soll das Geld aus der Kegelkasse für andere Zwecke verwendet werden, muss eine vorherige Absprache mit den anderen Mitgliedern stattgefunden haben.
Es wird kein Geld nach der Tour ausbezahlt. Wir sind ein Kegelclub und kein Sparverein.
Man hat keinerlei Ansprüche auf anteilmäßige Auszahlung des Restbetrages am Ende der Kegeltour. (Falls Restbetrag vorhanden)

Austritt von den Spitzbuben

Es kann nur am Ende einer Tour aus dem Kegelclub ausgetreten werden.

Die vorstehende Regelung wird bei Mitgliedschaft des Kegelvereins anerkannt.
Mit unserer Unterschrift erklären wir die Mitgliedschaft.